Rechtsprechung
VGH Bayern, 28.02.2022 - 20 NE 22.393 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
VwGO § 47 Abs. 6; IfSG § 32 S. 1 i.V.m. § 28 Abs. 1 S. 1, § 28a Abs. 7 S. 1 Nr. 7 i.V.m. Abs. 1 Nr. 16; BayIfSMV § 11 Abs. 2 S. 2 15.
Pflicht zum Ausstellen von Berechtigungsscheinen für die Abholung von Selbsttests in Apotheken - rewis.io
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Corona-Testung von noch nicht eingeschulten Kindern in Tageseinrichtungen - Corona-Virus
Corona: Rechtsprechungsübersichten
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 25.02.2015 - 4 VR 5.14
Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren; ungeklärte Erschließung im …
Auszug aus VGH Bayern, 28.02.2022 - 20 NE 22.393
Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO sind in erster Linie die Erfolgsaussichten des in der Hauptsache anhängigen Normenkontrollantrags, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits absehen lassen (BVerwG, B.v. 25.2.2015 - 4 VR 5.14 u.a. - ZfBR 2015, 381 - juris Rn. 12;… zustimmend OVG NW, B.v. 25.4.2019 - 4 B 480/19.NE - NVwZ-RR 2019, 993 - juris Rn. 9).Die für eine einstweilige Außervollzugsetzung sprechenden Erwägungen müssen die gegenläufigen Interessen dabei deutlich überwiegen, also so schwer wiegen, dass sie - trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache - dringend geboten ist (vgl. BVerwG, B.v. 25.2.2015 - 4 VR 5.14 u.a. - ZfBR 2015, 381 - juris Rn. 12).
Nach diesen Maßstäben sind die Erfolgsaussichten der Hauptsache bei der nur möglichen, aber ausreichenden summarischen Prüfung (vgl. BVerwG, B.v. 25.2.2015 - 4 VR 5.14 - ZfBR 2015, 381 - juris Rn. 14) voraussichtlich nicht gegeben.
- BVerfG, 19.11.2021 - 1 BvR 781/21
Verfassungsbeschwerden betreffend Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen im Vierten …
Auszug aus VGH Bayern, 28.02.2022 - 20 NE 22.393
Das Gewicht des mit der angegriffenen Norm verbundenen Eingriffs in die Grundrechte der Normadressaten steht angesichts der Grundentscheidung des Gesetzgebers für die Zulässigkeit von Auflagen gegenüber Kindertagesstätten als Gemeinschaftseinrichtungen (zum weiten Beurteilungsspielraum des Gesetzgebers vgl. BVerfG, B.v. 19.11.2021 - 1 BvR 781/21 - juris), der nicht als die Existenz gefährdend geschilderten Belastung des Einrichtungsträgers und des grundsätzlich befristeten Geltungszeitraums der Norm (vgl. § 28a Abs. 7 Satz 3 i.V.m. Abs. 5 IfSG) jedenfalls bislang nicht außer Verhältnis zu dem Regelungsziel, Leben und Gesundheit der Bevölkerung zu schützen und eine Überlastung der (intensiv-)medizinischen Behandlungskapazitäten zu vermeiden. - OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2019 - 4 B 480/19
Rechtsprechung zum neuen Ladenöffnungsgesetz
Auszug aus VGH Bayern, 28.02.2022 - 20 NE 22.393
Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO sind in erster Linie die Erfolgsaussichten des in der Hauptsache anhängigen Normenkontrollantrags, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits absehen lassen (…BVerwG, B.v. 25.2.2015 - 4 VR 5.14 u.a. - ZfBR 2015, 381 - juris Rn. 12; zustimmend OVG NW, B.v. 25.4.2019 - 4 B 480/19.NE - NVwZ-RR 2019, 993 - juris Rn. 9). - VGH Bayern, 10.02.2022 - 20 NE 22.168
Coronabedingte Testpflicht in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung
Auszug aus VGH Bayern, 28.02.2022 - 20 NE 22.393
Der Senat hat mit Beschluss vom 10. Februar 2022 (Az.: 20 NE 22.168 - BeckRS 2022, 2399) einen Antrag auf Außervollzugsetzung des § 11 Abs. 2 (ehemals § 13 Abs. 2) 15. BayIfSMV (Test als Zugangsvoraussetzung für den Besuch einer Kindertagesstätte) abgelehnt.